Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) legte im Oktober 2020 erneut Änderungen in Bezug auf die IT-Sicherheit fest. Damit sind auch kleine Krankenhäuser in der Pflicht, ausreichende Schutzmaßnahmen für ihre IT-Systeme zu treffen, um die Sicherheit von Patientendaten zu gewährleisten. Mit dem PDSG wurde ein neuer § 75c in das Sozialgesetzbuch (SGB) V eingefügt. Nach dem neuen §75c SGB V sind seit dem 01. Januar 2022 alle Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, organisatorische und technische Vorkehrungen zur IT-Sicherheit zu treffen.

Was bedeutet das für die Krankenhäuser?

Sowohl kleine Krankenhäuser (mit weniger als 30.000 vollstationären Fällen) wie auch große Krankenhäuser (mit mehr als 30.000 Stationären Fällen) sind seit Januar diesen Jahres in der Pflicht ihren Stand der Technik auf Vordermann zu bringen. Es sollen Störungen bei der Verfügbarkeit, Integrität und der Vertraulichkeit der informationssysteme vermieden werden. Prozesse und informationsstechnische Systeme sollen die Krankenhausmitarbeiter unterstützen und dabei gleichzeitig das höchste Maß an Sicherheit beinhalten um die wichtigen Informationen und vor allem die Patientendaten zu schützen. Der Grund für diesen neuen Paragraphen und die Verpflichtung durch den Bund liegt an den vielen Cyberangriffen in den vergangenen Jahren. Die Datensicherheit konnte mit den veralteten Geräten und der veralteten Software nicht aufrecht erhalten werden.

Krankenhausstrukturfonds

Aufgrund der schwierigen und enorm hohen Umrüstungskosten führte der Bund für die Krankenhäuser mit über 30.000 vollstationären Fällen, den Krankenhausstrukturfonds (KHSF) ein und stellte für die aktuelle Förderperiode bis 2024 jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Beantragung der Fördergelder war bis Dezember 2021 möglich und beinhaltete den Passus, dass mindestens 15% des Geldes investiert werden muss, um die IT-Security zu erhöhen. Kleinere Krankenhäuser die unter den Schwellenwert fallen und damit nicht zu den kritischen Infrastrukturen zählen, können Fördergelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds beziehen, der im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetzes 2020 eingerichtet wurde.

Archive-IT kann helfen!

Für viele Krankenhäuser ist das ein enormer Schritt, der mit vielen Fragen verbunden ist. Wir von Archive-IT sind darauf spezialisiert, Krankenhäusern diesen Prozess so leicht wiemöglich zu machen. Die derzeitigen Systeme und ihre Sicherheit in Krankenhäusern entsprechen nicht immer dem Standard. Archive-IT kann den Einrichtungen des Gesundheitswesens dabei helfen. Die Software von Archive-IT entspricht vollständig den Normen ISO 27001 und ISO 9001 und der niederländischen Norm NEN 7510. Obwohl es sich um eine niederländische Norm handelt, garantiert sie die Sicherheit Ihrer Daten auch außerhalb der Niederlande. Archive-IT ist in den Niederlanden bereits der Marktführer für den Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Seit über 20 Jahren begleiten wir Krankenhäuser und Einrichtungen bei ihrem Schritt in die Digitalisierung und helfen dabei, den Sicherheitsstandard immer auf dem höchsten Niveau zu halten. Da Gesundheitseinrichtungen rund um die Uhr arbeiten müssen, ist es oft schwierig, die Software zu aktualisieren. Wenn Archive-IT ein Update in einer unserer SaaS-Lösungen durchführt, kann es zu einer leichten Unterbrechung kommen, aber die Systeme bleiben online und können genutzt werden. Diese werden immer zu festen Zeiten durchgeführt und sind für das ganze Jahr bekannt. Mit AIR bietet Archive-IT auch die Lösung, Ordnung in das digitale Chaos zu bringen, indem der gesamte Dokumentenfluss in einem übergeordneten System erfasst wird. Kurzum, bei Archive-IT sind Ihre Daten sicher gespeichert und können gemäß den deutschen Gesetzen und Vorschriften bequem eingesehen werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr darüber, wie Archive-IT Sie bei der Sicherheit Ihrer Daten oder bei anderen Themen wie der (digitalen oder physischen) Dateiverwaltung unterstützen kann!

Newsletter abonnieren