Der digitale Arzt; Realität oder Traumbild?
Ein digitaler Arzt kann als ein Arzt interpretiert werden, der seine Informationen digital speichert, konsultiert und dem Patienten zur Verfügung...
Kaum ein Thema wird derzeit so stark diskutiert wie die Digitalisierungswelle, die im Schlepptau von Corona quer durch alle Branchen rollt. Wirklich durch alle Branchen? In Arztpraxen jedenfalls kommt von dieser Welle bisher nur wenig an. Zwar gab es in der Kommunikation mit den Patienten einen gewissen pandemiebedingten Fortschritt – Stichwort Videosprechstunde. Doch laut einer aktuellen Erhebung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) tauschen Praxen medizinische Dokumente untereinander nach wie vor größtenteils analog aus. Die Kommunikation mit Kliniken läuft sogar bei fast 80 Prozent nahezu komplett in Papierform ab. Noch immer also tragen die meisten Patienten ihre Arztbriefe, Überweisungen oder Befundberichte in Briefumschlägen hin und her.
Die weit über 100.000 hierzulande niedergelassenen Ärzte brauchen einen kräftigen Digitalisierungsschub, um mit den ehrgeizigen Telematik-Ambitionen von Politik und Verbänden schritthalten zu können. In der letzten Legislatur wurden entscheidende Weichen für eine flächendeckende telemedizinische Vernetzung gestellt – zum Beispiel mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Danach sind Apotheken, Kliniken und ambulante Praxen perspektivisch verpflichtet, sich an die bundesweite Telematikinfrastruktur anzuschließen. Arztpraxen, die dies in Zukunft versäumen, müssen mit Honorarkürzungen rechnen.
Ziel der telemedizinischen Vernetzung: Mehr Kosteneffizienz für das Gesundheitswesen sowie vor allem eine spürbare Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität. Wenn in der Hausarztpraxis auf Knopfdruck beispielsweise sämtliche Diagnosen von früheren Klinikaufenthalten zur Verfügung stehen, lassen sich viele Doppeluntersuchungen vermeiden. Die Kosten dafür bleiben der Versichertengemeinschaft folglich erspart. Zudem können notwendige Therapien zum Wohle der Patienten schneller eingeleitet werden – was die Erfolgschance der betreffenden Behandlung erhöht.
Die Realität sieht vielerorts noch anders aus: Obwohl Diagnosen und Medikationen am Praxis-PC eingegeben werden, müssen Rezepte und Überweisungen anschließend ausgedruckt werden. Umgekehrt kommen viele Patienten mit fachärztlichen Befunden auf Papier oder MRT-Bildern auf einer CD-ROM. Weil es im Praxisalltag meist gar keine andere Möglichkeit gibt, wird dergleichen weiterhin in einer physischen Patientenakte abgelegt – mit der Folge, dass solche analogen Akteninhalte dann auch nicht für den telemedizinischen Informationstransfer zur Verfügung stehen.
Abhilfe kann hier ein hybrides Archivmanagement schaffen, bei dem physische Dokumente und separate Datenträger je nach Bedarf in die digitale Patientenakte eingefügt werden. Idealerweise übernimmt dabei ein spezialisierter Dienstleister die komplette Dokumentendigitalisierung und bewahrt sämtliche physischen Aktenbestandteile gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen in eigenen Lagerstandorten auf. Zum einen wird dadurch wertvoller Platz in den Praxisräumen frei. Zum anderen wird das Personal von bürokratischen Routinetätigkeiten entlastet, sodass mehr Zeit für die Patienten bleibt. Nicht zuletzt braucht sich vor Ort niemand mehr um die Aktenaussortierung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu kümmern.
Bereitgestellt werden die digitalen Inhalte am besten via Cloud – und zwar innerhalb eines flexibel vereinbarten Zeitfensters von beispielsweise zwei oder drei Stunden: So können etwa bei einer geplanten Krankenhauseinweisung rechtzeitig alle medizinischen Unterlagen per Telemedizin an die betreffende Klinik übersandt werden. Der wohl größte Vorzug des hybriden Aktenmanagements: Es ermöglicht telemedizinische Vernetzung, ohne vorab den gesamten Aktenbestand kostspielig digitalisieren zu müssen.
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